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Betreuervergütung: Die Zeit des Wartens ist vorbei

28. Juni 2018/in Allgemein

Wir haben alle auf die Ergebnisse der vom BMJV in Auftrag gegebenen Studien zur Qualität in der Rechtlichen Betreuung und zum Erforderlichkeitsgrundsatz gewartet. Die nun vorliegenden Abschlussberichte sollen ausführlich ausgewertet und auf die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen hin überprüft werden. Das unterstützen wir. Gerne bringen wir uns dabei mit unserem Fachwissen und unseren Erfahrungen ein.

Diese notwendige Diskussion darf aber nicht von der Politik dazu genutzt werden, die seit Jahren überfällige Erhöhung der Stundensätze noch weiter hinauszuzögern. Unsere Betreuungsvereine haben diese Zeit nicht mehr. Seit einigen Jahren ist die Anzahl der Betreuungsvereine der Freien Wohlfahrtspflege rückläufig. Bereits 2017 mussten Vereine schließen. Für 2018 haben weitere Vereine ihre Schließung bekannt gegeben. Im Abschlussbericht der ISG Studie wird explizit eine Erhöhung der Stundensätze vorgeschlagen, auch um eine weitere Belastung der Qualität zu verhindern.

Wir fordern daher eine sofortige Erhöhung der Stundensätze der Vergütung. Mindestens sollte als eine Art Notfallplan – und damit als Übergangslösung – die Umsetzung des Gesetzesvorhabens aus 2017 (Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung) erfolgen. Dieses Gesetz ist am 18. Mai 2017 im Bundestag verabschiedet worden und im Bundesrat mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Studienergebnisse von der Tagesordnung genommen worden.

Drei Kernaussagen im Abschlussbericht der ISG-Studie machen die existenzbedrohende Situation der Betreuungsvereine deutlich:
der derzeit vergütete Zeitaufwand beträgt 3,3 Stunden pro Betreuungsfall im Monat; der tatsächlich geleistete Zeitaufwand liegt bei 4,1 Stunden pro Betreuungsfall im Monat die Arbeitgeberkosten für Vereinsbetreuer können mit der derzeitigen Vergütung nicht gedeckt werden unter Berücksichtigung des ermittelten tatsächlichen Zeitaufwandes besteht eine beträchtliche Finanzierungslücke bei den Betreuungsvereinen Die dringend erforderliche Erhöhung der seit 2005 festgeschriebenen Stundensätze ist im Wesentlichen nur der Ausgleich der seitdem entstandenen Inflation, insbesondere der gestiegenen Personal- und Sachkosten. Die weitere Verweigerung dieses Inflationsausgleiches ist nicht mehr länger hinnehmbar..
Berlin, Mai 2018

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