Betreuungsvereine

Betreuungsvereine sind gemäß § 14 BtOG vom Regierungspräsidium anerkannt. Die Anerkennung verpflichtet die Betreuungsvereine die Aufgaben nach § 15 BtoG sowie nach § 16 BtOG wahrzunehmen. Dies beinhaltet die Führung von Betreuungen sowie die Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen. Die hessischen Betreuungsvereine arbeiten auf regionaler Ebene mit den Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten eng zusammen. In den regionalen Fachkreisen im Betreuungsrecht (ReFaB) findet der fachliche Austausch zwischen den Mitarbeitende der Betreuungs- vereine und Betreuungsbehörden, den Betreuungsgerichten und den Berufsbetreuer/innen statt.