Betreuungsbehörden

Das zum 01.01.2023 neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) beinhaltet unter anderem die Vorschriften für die Betreuungsbehörden. Die Ausgestaltung liegt weiter bei den einzelnen Bundesländern. In Hessen gibt es zudem, wie in vielen anderen Bundesländern, auch, eine überörtliche Betreuungsbehörde. Diese ist in Hessen im hessischen Ministerium für Integration und Soziales angesiedelt.